RS Vwgh 1987/10/15 87/16/0076

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Veröffentlicht am 15.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BAO §167 Abs2;
FinStrG §98 Abs3 impl;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0201 E 21. November 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Der VwGH ist nur befugt, die Beweiswürdigung der belangten Behörde auf ihre Schlüssigkeit und nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053, VS).

Schlagworte

freie BeweiswürdigungSachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160076.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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