Index
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §18 Abs1;Rechtssatz
Mündliche Zusagen baubehördlicher Organe vermögen keine rechtliche Wirksamkeit zu entfalten und können eine erforderliche Bescheiderlassung nicht ersetzen (hier: berief sich der Ausnahmewerber nach § 19 Abs 3 Slbg ROG auf eine mündliche Zusage des seinerzeitigen Bürgermeisters der Gemeinde, fast zehn Jahre vor Erlassung des geltenden Flächenwidmungsplanes).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Diverses BauRallg11/4Planung Widmung BauRallg3Individuelle Normen und Parteienrechte Diverses VwRallg9/5Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060155.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
16.03.2018