RS Vwgh 1987/10/15 87/06/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1987
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §42 Abs2 litc Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Macht die Aufsichtsbehörde - obwohl sie dazu nicht verpflichtet ist - von ihrem Recht, eigene Ermittlungen über den Sachverhalt durchzuführen, Gebrauch und unterläuft ihr dabei ein wesentlicher Verfahrensmangel, so verfällt auf diese Ermittlungen gestützte Vorstellungsbescheid der Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften (Hinweis auf E vom 28.9.1970,0647/70, VwSlg 7867 A/1970)

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung Verfahrensbestimmungen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987060010.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten