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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §38;Beachte
Kein Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 2115/71 E 10. März 1972 E 26. Oktober 1954, 985/53, VwSlg 3537 A/1954 E 29. März 1984, 83/08/0321 (RIS: keinabgv)Rechtssatz
Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist stattzugeben, wenn der Bescheid von einer Vorfrage abhängig war und nachträglich über die Vorfrage in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde, gleichviel ob die Behörde nach Bewilligung der Wiederaufnahme zu einem anderen Bescheid kommen kann oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110008.X03Im RIS seit
17.05.2002