RS Vwgh 1987/10/16 87/11/0008

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Veröffentlicht am 16.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §69 Abs1 litc;
VwGG §13 Abs1 Z1;

Beachte

Kein Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 2115/71 E 10. März 1972 E 26. Oktober 1954, 985/53, VwSlg 3537 A/1954 E 29. März 1984, 83/08/0321 (RIS: keinabgv)

Rechtssatz

Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist stattzugeben, wenn der Bescheid von einer Vorfrage abhängig war und nachträglich über die Vorfrage in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde, gleichviel ob die Behörde nach Bewilligung der Wiederaufnahme zu einem anderen Bescheid kommen kann oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110008.X03

Im RIS seit

17.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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