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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §61;Rechtssatz
Eine GmbH, die als Holdingges tätig ist, ist gemäß § 61 GmbHG zwar eine juristische Person, juristische Personen des privaten Rechtes sind aber keineswegs immer Unternehmer iSd § 2 UStG 1972, weil dem USt-Recht ein Unternehmer kraft Rechtsform fremd ist und es für einen Unternehmer nach § 2 UStG 1972 vielmehr darauf ankommt, daß er durch Lieferungen oder sonstige Leistungen selbständig am Wirtschaftleben teilnimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150100.X01Im RIS seit
19.10.1987