RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1987
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

GmbHG §61;
UStG 1972 §2;

Rechtssatz

Eine GmbH, die als Holdingges tätig ist, ist gemäß § 61 GmbHG zwar eine juristische Person, juristische Personen des privaten Rechtes sind aber keineswegs immer Unternehmer iSd § 2 UStG 1972, weil dem USt-Recht ein Unternehmer kraft Rechtsform fremd ist und es für einen Unternehmer nach § 2 UStG 1972 vielmehr darauf ankommt, daß er durch Lieferungen oder sonstige Leistungen selbständig am Wirtschaftleben teilnimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150100.X01

Im RIS seit

19.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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