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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §1 Abs1;Rechtssatz
Für das Vorliegen der Unternehmenseigenschaft iSd USt-Rechtes wird eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht als maßgeblich erachtet, es kommt vielmehr lediglich darauf an, am Wirtschaftsleben nach außen hin, dh Dritten gegenüber in Erscheinung zu treten (Hinweis E 20.6.1952, 1682/50, VwSlg 601 F/1952), was jedoch auf eine Holdinggesellschaft (hier GmbH) nicht zutrifft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150100.X05Im RIS seit
19.10.1987