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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Von einer Unternehmensübertragung (hier mittels Übergabsvertrags) gegen Entgelt kann nicht die Rede sein, wenn Unentgeltlichkeit das Handeln des übertragenden Unternehmers bestimmt und er von vornherein eine Gegenleistung nicht anstrebt. Bewirkt der übertragende Unternehmer seine Leistung nicht, um eine Gegenleistung zu erhalten, so steht eine allfällige Leistung des Vertragspartners des übertragenden Unternehmers zur Leistung des übertragenden Unternehmers nicht in der für eine Gegenleistung notwendigen inneren Verknüpfung (Hinweis E 24.5.1984, 83/15/0172).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986150097.X01Im RIS seit
19.10.1987Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018