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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0913/64 E 22. Juni 1965 RS 1Stammrechtssatz
Ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen.
Schlagworte
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenParteiengehörSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung FragerechtParteiengehör SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987100063.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.01.2011