RS Vwgh 1987/10/19 87/10/0063

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Veröffentlicht am 19.10.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §52;
AVG §53;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0913/64 E 22. Juni 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Fragerecht der Parteien an den Sachverständigen ist in den Verwaltungsverfahrensgesetzen nicht vorgesehen.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme FragerechtVerfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenParteiengehörSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung FragerechtParteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100063.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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