RS Vwgh 1987/10/19 86/15/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1987
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Index

21/01 Handelsrecht
21/03 GesmbH-Recht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

GmbHG §1 Abs1;
HGB §161 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Unter einer Holdinggesellschaft (hier GmbH) versteht man eine Gesellschaft, deren Gegenstand die Beteiligung an einem anderen Unternehmen ist. Solche Gesellschaften führen idR selbst weder ein Handelsgeschäft im gesellschaftsrechtlichen Sinn bzw handelsrechtlichen Sinn noch einen Betrieb im steuerrechtlichen Sinn, sondern erschöpft sich ihre Existenz in der Beteiligung bei einer oder mehreren anderen Gesellschaften. In diesem Sinn stellt sich eine derartige Gesellschaft nichts anderes dar als beispielsweise eine GmbH, die ihre alleinige Aufgabe darin hat, Komplementär einer KG zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150100.X02

Im RIS seit

19.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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