RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0146

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

Verwaltungsverfahren
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1020
AVG §10 Abs1

Rechtssatz

Die Mitteilung des Geschäftsführers an die Behörde: "Meine Vollmacht an Herrn X ist nicht mehr aufrecht, da ich meine Geschäftsanteile abgetreten habe und daher nicht mehr Geschäftsführer bin" ist nicht als Bekanntgabe der Kündigung der vom Geschäftsführer namens der Gesellschaft an Herrn X erteilten Vollmacht zu sehen. Es bedeutet bloß den Ausdruck einer - verfehlten - Rechtsansicht des Verfassers.

Schlagworte

Ende Vertretungsbefugnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040146.X01

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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