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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3;Rechtssatz
§ 75 Abs 5 KFG 1957 ist auf einen Antrag gem § 57 Abs 3 zweiter Satz AVG 1950 anwendbar, wenn er sich unmittelbar auf einen die Entziehung aussprechenden Mandatsbescheid bezieht, unabhängig ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110130.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017