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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Masseverwalter kommt keine Befugnis zu, über das der exekutiven Verwertung nicht zugänglich gemachte Gewerberecht selbst - in welcher Form auch immer - zu verfügen (Hinweis auf B vom 16.2.1959, 1913/57, unter Berufung auf das hg E vom 31.10.1957, 2192/55).
Schlagworte
Masseverwalter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040173.X02Im RIS seit
05.03.2008