RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
AVG §9;
GewO 1973;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dem Masseverwalter kommt keine Befugnis zu, über das der exekutiven Verwertung nicht zugänglich gemachte Gewerberecht selbst - in welcher Form auch immer - zu verfügen (Hinweis auf B vom 16.2.1959, 1913/57, unter Berufung auf das hg E vom 31.10.1957, 2192/55).

Schlagworte

Masseverwalter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040173.X02

Im RIS seit

05.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten