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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9;Rechtssatz
Als Adressat einer Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer gewerblichen Betriebsanlage oder der Änderung einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage kommt eine Firma nicht in Betracht. Wurde dies von den Unterinstanzen nicht beachtet, so ist die Berufungsbehörde unzuständig, auf Grund von Berufungen von Nachbarn gegen die einer Firma erteilte Genehmigung, den von einer Person gestellten Bewilligungsantrag zurückzuweisen. (Hier: gem § 13 Abs 3 AVG iVm § 353 GewO)
Schlagworte
Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040043.X01Im RIS seit
31.01.2006