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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0013/75 E 18. Mai 1976 VwSlg 9059 A/1976 RS 1Stammrechtssatz
Der Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme stellt eine Vollstreckungsverfügung dar.Im Verfahren über die Berufung gegen einen Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme kann in sinngemäßer Anwendung der §§ 52 Abs 1 AVG 1950 ein Amtssachverständigengutachten zur Überprüfung der Angemessenheit des vorgeschriebenen Betrages eingeholt werden. Dieses kann durch eine Stellungnahme des Beschwerdeführers, die nicht auf gleicher fachlicher Ebene steht wie das Amtssachverständigengutachten, nicht entkräftet werden.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040054.X01Im RIS seit
01.02.2006