RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2 impl;
AVG §45 Abs3 impl;
AVG §52;
AVG §66 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0013/75 E 18. Mai 1976 VwSlg 9059 A/1976 RS 1

Stammrechtssatz

Der Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme stellt eine Vollstreckungsverfügung dar.Im Verfahren über die Berufung gegen einen Auftrag zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme kann in sinngemäßer Anwendung der §§ 52 Abs 1 AVG 1950 ein Amtssachverständigengutachten zur Überprüfung der Angemessenheit des vorgeschriebenen Betrages eingeholt werden. Dieses kann durch eine Stellungnahme des Beschwerdeführers, die nicht auf gleicher fachlicher Ebene steht wie das Amtssachverständigengutachten, nicht entkräftet werden.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Parteiengehör Sachverständigengutachten Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040054.X01

Im RIS seit

01.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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