RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0054

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Auch der Einleitung eines Verfahrens von Amts wegen in einer "entschiedenen Sache" steht die "ne bis in idem" - Wirkung eines in (formelle) Rechtskraft erwachsenen Bescheides entgegen.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040054.X02

Im RIS seit

01.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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