RS Vwgh 1987/10/20 86/04/0192

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Der allgemein gehaltene Hinweis auf das "gesamte Ergebnis des Ermittlungsverfahrens, somit auf Grund der im Vorverfahren getroffenen Feststellungen und der ergänzenden Ermittlungen", denen zufolge die Behörde zur Ansicht der nach § 74 Abs 2 Z 1 und Z 2 GewO 1973 gegebenen Genehmigungsfähigkeit des Unternehmens gelangt ist, entspricht nicht der Begründungspflicht des § 60 AVG.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040192.X01

Im RIS seit

28.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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