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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Der allgemein gehaltene Hinweis auf das "gesamte Ergebnis des Ermittlungsverfahrens, somit auf Grund der im Vorverfahren getroffenen Feststellungen und der ergänzenden Ermittlungen", denen zufolge die Behörde zur Ansicht der nach § 74 Abs 2 Z 1 und Z 2 GewO 1973 gegebenen Genehmigungsfähigkeit des Unternehmens gelangt ist, entspricht nicht der Begründungspflicht des § 60 AVG.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040192.X01Im RIS seit
28.09.2005