Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Rechtssatz
Wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gem § 57 Abs 3 zweiter Satz AVG gestellt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer solchen Bestätigung oder bescheidmäßige Abweisung dieses Antrages, weshalb insofern die Entscheidungspflicht nach § 73 leg cit zum Tragen kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110130.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017