RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0130

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §57 Abs3;
AVG §6;
AVG §73;

Rechtssatz

Wird ein Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gem § 57 Abs 3 zweiter Satz AVG gestellt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer solchen Bestätigung oder bescheidmäßige Abweisung dieses Antrages, weshalb insofern die Entscheidungspflicht nach § 73 leg cit zum Tragen kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110130.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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