RS Vwgh 1987/10/20 87/11/0053

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art18 Abs1;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der VwGH kann auf eine rechtspolitische Wertung im Rahmen seiner, auf die Verletzung subjektiver Rechte durch gesetzwidriges Behördenverhalten ausgerichteten Prüfungsbefugnis bei Bescheidbeschwerden nicht Bedacht nehmen.

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987110053.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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