RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0119

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §358 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Wortlaut des § 81 GewO 1973 ergibt sich, dass "die Genehmigungspflicht einer Anlage iSd § 74 Abs 2" nicht nur bei Neuerrichtung einer Anlage, sondern auch bei der Änderung einer genehmigten Anlage gegeben ist. Das Feststellungsverfahren nach § 358 GewO 1973 ist demnach auch für die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungspflicht der Änderung einer Betriebsanlage nach § 81 GewO 1973 gegeben sind, anwendbar. (Hinweis auf E vom 23.10.1984, 83/04/0305)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040119.X01

Im RIS seit

21.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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