RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §80 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/04/0202 E 15. Oktober 1985 VwSlg 11905 A/1985 RS 3

Stammrechtssatz

Durch den - im Beschwerdefall allerdings nicht festgestellten - Eintritt eines anderen Betriebsanlageninhabers in ein laufendes gewerbliches Betriebsanlagengenehmigungsverfahren kann sich eine unter Bedachtnahme auf den dem § 80 Abs 4 GewO 1973 zugrundliegenden Gesetzessinn zulässige Änderung in der Person und somit auch in der bescheidmäßigen Bezeichnung des Genehmigungswerbers ergeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987040050.X02

Im RIS seit

31.01.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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