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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §80 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0202 E 15. Oktober 1985 VwSlg 11905 A/1985 RS 3Stammrechtssatz
Durch den - im Beschwerdefall allerdings nicht festgestellten - Eintritt eines anderen Betriebsanlageninhabers in ein laufendes gewerbliches Betriebsanlagengenehmigungsverfahren kann sich eine unter Bedachtnahme auf den dem § 80 Abs 4 GewO 1973 zugrundliegenden Gesetzessinn zulässige Änderung in der Person und somit auch in der bescheidmäßigen Bezeichnung des Genehmigungswerbers ergeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040050.X02Im RIS seit
31.01.2006