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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auflagen iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 müssen bestimmte geeignete - behördlich erzwingbare - Maßnahmen des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Die bloße Bestimmung eines Immissionsgrenzwertes im Wege einer Auflagenvorschreibung - ohne dass im einzelnen jene Maßnahmen bezeichnet werden, bei deren Einhaltung die Wahrung des zulässigen Immissionsausmaßes zu erwarten ist - entspricht nicht diesem Erfordernis. (Hinweis auf E vom 11.6.1985, 84/04/0170)
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche ErfordernisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987040021.X01Im RIS seit
26.01.2006