RS Vwgh 1987/10/20 86/04/0097

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §66 Abs4;
GewO 1973 §359;

Rechtssatz

Die Formulierung des Spruches, "die Genehmigung erfolgt nach Maßgabe der bei den mündlichen Verhandlungen vorgelegten Projektsunterlagen und der in der mitfolgenden Verhandlungsschrift enthaltenen Beschreibung der Betriebsanlage" entbehrt der nach § 59 Abs 1 AVG gebotenen Deutlichkeit (Hinweis E 17.3.1987, 86/04/0219).

Schlagworte

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040097.X02

Im RIS seit

14.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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