RS Vwgh 1987/10/20 86/04/0059

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Veröffentlicht am 20.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;
ZustG §16;

Rechtssatz

Anlässlich einer Ersatzzustellung im Sinne des § 16 des Zustellgesetzes können sich nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles Geschehnisse zutragen, die den Merkmalen eines Ereignisses im Sinne des § 71 Abs 1 lit a AVG 1950 entsprechen. Demnach ist die Behörde verpflichtet, das Zutreffen des Antragsvorbringens der Partei, sowie die Frage, ob diese im gegebenen Zusammenhang ein Verschulen trifft oder nicht, zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040059.X01

Im RIS seit

09.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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