Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Schriftstücke, die unter Zuhilfenahme eines Textverarbeitungssystems hergestellt wurden, sind ab mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt anzusehen.
Schlagworte
Ausfertigung mittels EDVEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010256.X01Im RIS seit
10.06.2005Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014