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L70709 Theater Veranstaltung WienNorm
B-VG Art10 Abs1;Rechtssatz
Das Halten von Geldspielautomaten ist - auf dem Boden der so genannten Gesichtspunktetheorie - eine von Art 15 Abs 3 B-VG erfasste Angelegenheit und nicht eine solche des Gewerbes iS des Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG, weshalb § 191 Abs 4 GewO die Gastgewerbetreibenden nicht zum Halten von Glückspielautomaten berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010138.X01Im RIS seit
20.05.2005