RS Vwgh 1987/10/22 87/09/0208

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Veröffentlicht am 22.10.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §91 impl;
LDG 1984 §29 Abs2;
LDG 1984 §70 Abs1 Z4;
LDG 1984 §71 Abs1;
LDG 1984 §73 Abs3;
LDG 1984 §95 Abs2;
StGB §216;

Rechtssatz

Das strafrechtliche Delikt der Ausbeutung von Prostituierten als Mittäter nach den § 216 Abs 2 und § 12 StGB stellt eine schwere Verletzung des Rechtsgutes der Sittlichkeit dar und ist als besonders schwerer Verstoß gegen die dem Landeslehrer in § 29 Abs 2 LDG 1984 auferlegten Pflichten, in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt, zu würdigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090208.X02

Im RIS seit

11.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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