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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §91 impl;Rechtssatz
Das strafrechtliche Delikt der Ausbeutung von Prostituierten als Mittäter nach den § 216 Abs 2 und § 12 StGB stellt eine schwere Verletzung des Rechtsgutes der Sittlichkeit dar und ist als besonders schwerer Verstoß gegen die dem Landeslehrer in § 29 Abs 2 LDG 1984 auferlegten Pflichten, in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt, zu würdigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090208.X02Im RIS seit
11.04.2006Zuletzt aktualisiert am
27.02.2009