RS Vwgh 1987/10/22 85/08/0160

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Veröffentlicht am 22.10.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §4 Abs2;
BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §3 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Für den selbständig Erwerbstätigen ist es typisch, dass er sich vertreten lassen kann und nicht selbst tätig werden muss (Hinweis E 22 2.1985, 81/08/0150).

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985080160.X04

Im RIS seit

19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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