RS Vwgh 1987/10/22 87/09/0208

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Veröffentlicht am 22.10.1987
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;
BDG 1979 §93 Abs1 impl;
LDG 1984 §70 Abs1 Z4;
LDG 1984 §71 Abs1;
LDG 1984 §95 Abs2;
StGB §216;

Rechtssatz

Das strafrechtliche Delikt der Ausbeutung von Prostituierten nach § 216 und § 12 StGB stellt eine derart schwere Rechtsverletzung dar, dass eine andere Disziplinarmassnahme als jene der Entlassung von vornherein nicht in Betracht kommt, weshalb alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe dahinstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987090208.X05

Im RIS seit

11.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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