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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs3 Z1;Rechtssatz
Fahrtkostenvergütungen, die der Dienstgeber seinen ins Ausland entsandten Dienstnehmern unter dem Titel des Ersatzes von Auslagen für Fahrten zwischen dem Wohnort im Ausland und dem Arbeitsort im Ausland gewährt, sind wegen ihrer dienstlichen Veranlassung als beitragsfreie Vergütung im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 erster Satz ASVG zu qualifizieren, wenn sie die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen (Hinweis E 5.3.1982, 81/08/0016 und E 31.1.1985, 82/08/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1983080009.X01Im RIS seit
19.10.2004