Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §124;Beachte
Siehe: 85/09/0153 E 25. August 1987 VwSlg 12515 A/1987 Siehe: 88/09/0126 E 29. Juni 1989 VwSlg 12962 A/1989Rechtssatz
Die unrichtige Zitierung des angewendeten bgld Landesbeamtengesetzes in einem Verhandlungsbeschluss stellt zwar einen Verfahrensmangel dar. Im Hinblick auf die im wesentlichen inhaltliche Gleichheit des anzuwendenden Gesetzes führt dieser Mangel nicht zur Aufhebung nach § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG, weil es sich bei einem Aufhebungsgrund nach dieser Bestimmung um eine Verletzung von Verfahrensvorschriften handeln muss, bei deren Einhaltung die belangte Behörde zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können.
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090194.X01Im RIS seit
22.06.2006Zuletzt aktualisiert am
17.10.2008