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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §19;Rechtssatz
Die Verhängung einer "Pauschal"strafe für mehrere (selbstständige) Verwaltungsübertretungen, bei der nicht erkennbar ist, welches Strafausmaß welcher Verwaltungsübertretung zuzurechnen ist, verstößt gegen die im § 19 VStG 1950 festgelegten Grundsätze der Strafbemessung. Diese Rechtswidrigkeit kann nur zur Aufhebung des Strafausspruches führen.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090153.X05Im RIS seit
21.06.2006Zuletzt aktualisiert am
17.12.2009