RS Vwgh 1987/10/22 86/09/0153

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Veröffentlicht am 22.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VStG §22 Abs1;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Verhängung einer "Pauschal"strafe für mehrere (selbstständige) Verwaltungsübertretungen, bei der nicht erkennbar ist, welches Strafausmaß welcher Verwaltungsübertretung zuzurechnen ist, verstößt gegen die im § 19 VStG 1950 festgelegten Grundsätze der Strafbemessung. Diese Rechtswidrigkeit kann nur zur Aufhebung des Strafausspruches führen.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090153.X05

Im RIS seit

21.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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