Index
L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §4 Abs1 impl;Rechtssatz
Als rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Vorschreibung und Einhebung der Ausgleichsabgabe gilt der Ausspruch in der Baubewilliung, um wieviel die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hinter dem gesetzlich geforderten Ausmaß zurückbleibt. Die Bemessung durch gesonderten Bescheid nach § 43 WGG ist für die Entstehung des Abgabenanspruches ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170016.X06Im RIS seit
11.05.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009