RS Vwgh 1987/10/23 85/17/0016

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Veröffentlicht am 23.10.1987
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L34009 Abgabenordnung Wien
L82259 Garagen Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1 impl;
GaragenG Wr 1957 §40 Abs1;
GaragenG Wr 1957 §43;
LAO Wr 1962 §3 Abs1;
LAO Wr 1962 §3 Abs2;

Rechtssatz

Als rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Vorschreibung und Einhebung der Ausgleichsabgabe gilt der Ausspruch in der Baubewilliung, um wieviel die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hinter dem gesetzlich geforderten Ausmaß zurückbleibt. Die Bemessung durch gesonderten Bescheid nach § 43 WGG ist für die Entstehung des Abgabenanspruches ohne Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170016.X06

Im RIS seit

11.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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