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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Beachte
Besprechung in:ÖffD 4/1988, 31;Rechtssatz
Die Behörde hat auf Grund des ärztlichen Sachverständigen festzustellen, welche Erwerbstätigkeiten der Beamte auf Grund der ihm verbliebenen Leistungsfähigkeiten noch ausüben kann. Dies setzt eine berufskundliche Beurteilung voraus und muss ausreichend, das ist in einer die nachprüfende Kontrolle durch den VwGH ermöglichenden Art und Weise, begründet werden. (Hinweis auf E 21.11.985, 84/09/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120115.X01Im RIS seit
30.06.2006Zuletzt aktualisiert am
16.03.2012