RS Vwgh 1987/10/23 86/17/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs14;
UStG 1972 §4 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0099 E 19. Jänner 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die vom Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern erbrachten Beförderungsleistungen sind nur dann als umsatzsteuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen anzusehen, wenn zwischen Beförderungsleistung und den Arbeitsleistungen der beförderten Arbeitnehmer ein innerer Zusammenhang besteht. Ein solcher ergibt sich aus dem Umstand, daß der Arbeitgeber bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Beförderungsleistungen nur im Hinblick auf zu erwartende Arbeitsleistungen erbringt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170108.X03

Im RIS seit

23.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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