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Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenNorm
BAO §115 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1981/01/20 2609/80 2Stammrechtssatz
Der Grundsatz, daß der in Haftung Gezogene nachzuweisen hat,warum er nicht für die Entrichtung der Abgaben der von ihm vertretenen juristischen Person aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Sorge getragen hat (siehe VJ), entbindet die Abgabenbehörde ihrer Pflicht zur Ermittlung des maßgebenden
Sachverhaltes nicht restlos.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170011.X04Im RIS seit
10.08.2022Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022