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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §63 Abs4;Rechtssatz
Stützt sich die Säumnisbeschwerde eines Bfr auf die Behauptung, über die Berufungen ZWEIER Berufungswerber sei nicht fristgerecht entschieden worden, besteht die Säumigkeit solange als noch EINE BERUFUNG offen ist.
Schlagworte
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungAnspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987170193.X03Im RIS seit
23.09.2005Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017