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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §248 impl;Rechtssatz
Auch wenn der Grundeigentümer zum Zeitpunkt der Erlassung des Bemessungsbescheides bei seinem Vertragspartner Zahlung an die Abgabenbehörde oder Sicherstellung für die allfällige Haftung hätte erreichen können, ist der Haftungsbescheid gegenüber dem Bf als Gesamtrechtsnachfolger des seinerzeitigen Grundeigentümers in nicht rechtswidriger Weise ergangen. Nichts anderes gilt auch hinsichtlich der Nebengebühren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170016.X05Im RIS seit
11.05.2001Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009