RS Vwgh 1987/10/23 86/17/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1987
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs14;
UStG 1972 §4 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/15/0099 E 19. Jänner 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Auch wenn es sich bei Beförderungsleistungen um freiwillige Sozialleistungen handelt, so fehlt dem sozialen Moment die erforderliche Selbständigkeit, die diese Sozialleistungen als vom jeweiligen Dienstverhältnis unabhängige Zuwendungen an Arbeitnehmer kennzeichnen könnte. Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht müssen daher auch in Geld zu veranschlagende Vorteile von Arbeitnehmern auf Grund freiwilliger Sozialleistungen eines Arbeitgebers den Arbeitsleistungen gegenübergestellt werden. Unabhängig von einer Äquivalenz dieser Leistungen begründen dann solche Arbeitsleistungen einen tauschähnlichen Umsatz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170108.X04

Im RIS seit

23.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten