RS Vwgh 1987/10/23 87/17/0193

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Veröffentlicht am 23.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 5

Stammrechtssatz

Beschwerdeberechtigt gemäß Art 132 B-VG ist ein Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht der belangten Behörde geltend zu machen, auch wenn die Entscheidung nach der Rechtslage nur in einer Zurückweisung bestehen kann. (Die Frage, ob eine Zurückweisung der Klaglosstellung vorgeht, bleibt dahingestellt)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinAnspruch auf Sachentscheidung Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987170193.X01

Im RIS seit

23.09.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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