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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §74 Abs2;Rechtssatz
Voraussetzung für die Abweisung eines Antrages nach § 74 Abs 2 KFG (auf Ausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der Zeit, für die die Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen wurde) ist nicht, dass ein Ermittlungsverfahren zur Entziehung gemäß § 73 KFG bereits vor Ablauf der Entziehungszeit (oder zumindest vor der später erfolgten Stellung des Antrages auf Ausfolgung des Führerscheines) eingeleitet wurde, sondern dass dies im Zeitpunkt der Entscheidung über den Ausfolgungsantrag der Fall und die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zur Entziehung rechtmäßig war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110100.X02Im RIS seit
30.05.2006