RS Vwgh 1987/10/27 87/14/0129

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Veröffentlicht am 27.10.1987
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L65507 Fischerei Tirol
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §17 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §21 Abs1 Z3;
FischereiG Tir 1952;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1988, 226;

Rechtssatz

Die Frage der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem § 17 Abs 1 EStG darf nicht mit der Frage der Eignung eines Fischereirechtes als Einkunftsquelle vermengt werden. Voraussetzung dafür, daß sich die Frage nach der Gewinnermittlungsart überhaupt erst stellen kann, ist nämlich, daß eine Einkunftsquelle vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140129.X01

Im RIS seit

07.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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