Index
L65507 Fischerei TirolNorm
EStG 1972 §17 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1988, 226;Rechtssatz
Die Frage der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem § 17 Abs 1 EStG darf nicht mit der Frage der Eignung eines Fischereirechtes als Einkunftsquelle vermengt werden. Voraussetzung dafür, daß sich die Frage nach der Gewinnermittlungsart überhaupt erst stellen kann, ist nämlich, daß eine Einkunftsquelle vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140129.X01Im RIS seit
07.03.2002Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017