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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Durch den auf Zurückweisung (statt richtig auf Abweisung) lautenden Bescheidspruch wird die Partei in ihren Rechten nicht verletzt, wenn der Antrag der Sache nach - für sie erkennbar - abgewiesen wurde.
Schlagworte
Rechtsverletzung sonstige FälleMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987110225.X03Im RIS seit
13.06.2006Zuletzt aktualisiert am
01.09.2011