RS Vwgh 1987/10/27 87/14/0130

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Rechtssatz

§ 212 Abs 1 BAO ist nicht dahin zu verstehen, das Stundungshindernis (Gefährdung der Einbringlichkeit) liege nur dann vor, wenn die Gefährdung der Einbringlichkeit durch die Stundung erst verursacht wird; im Falle einer bereits bestehenden Gefährdung ist für die Gewährung einer Stundung ebenso kein Raum (Hinweis E 23.2.1984, 83/16/0055, VwSlg 5866 F/1984; E 10.12.1962, 249/60).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140130.X03

Im RIS seit

27.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten