RS Vwgh 1987/10/27 87/14/0130

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Veröffentlicht am 27.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;
BAO §303 Abs1;

Rechtssatz

Ein Wiederaufnahmsantrag ist kein zwingender Stundungsgrund.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140130.X01

Im RIS seit

27.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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