RS Vwgh 1987/10/28 86/03/0131

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

KFG
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
19/01 Staatsvertrag von Wien

Norm

B-VG Art8
StV 1955 Art7
VolksgruppenG 1976 §13 Abs2

Rechtssatz

Da eine Lenkerkontrolle und Fahrzeugkontrolle ihren Zweck nach sofort zu erfolgen hat, darf sich gemäß § 13 Abs 2 zweiter Satz VolksgruppenG der angehaltene Lenker der in deutscher Sprache geführten Amtshandlung selbst dann nicht entziehen, wenn grundsätzlich ein Anspruch auf eine Amtshandlung in slowenischer Sprache besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030131.X03

Im RIS seit

27.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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