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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0014 E 14. Oktober 1987 RS 1Stammrechtssatz
Verneint die belangte Behörde die Unbilligkeit der Belastung des in den Vereinigten Staaten von Amerika gelegenen Grundbesitzes mit property tax im Lagestaat und Vermögensteuer in Österreich mit dem Hinweis, daß auch in Österreich gelegenes unbewegliches Vermögen mehrfach mit Abgaben vom Vermögen betroffen wird und kommt sie zum Schluß, daß unter diesem Aspekt ein Verzicht auf die Besteuerung eines Vermögenswertes nur deshalb, weil dieser sich im Ausland befindet und mit einer ausländischen Objektsteuer belastet wird, nicht gerechtfertigt erscheint, sind diese Überlegungen geeignet, das von der belangten Behörde geübte Ermessen ausreichend zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130017.X01Im RIS seit
28.10.1987