RS Vwgh 1987/10/28 86/03/0179

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs1 litb;
VwGG §48 Abs1 Z2 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/07/0343 E 3. März 1987 RS 5

Stammrechtssatz

Das Gesetz sieht die Vergütung von Umsatzsteuer neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030179.X06

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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