RS Vwgh 1987/10/28 86/03/0131

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

KFG
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/10 Grundrechte
19/01 Staatsvertrag von Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §58 Abs2
B-VG Art8
KFG 1967 §102 Abs10
StV 1955 Art7
VolksgruppenG 1976
VwGG §41 Abs1

Rechtssatz

Es ist grundsätzlich nicht unschlüssig, aus dem Nichtvorweisen von Verbandzeug und Warneinrichtung den Schluss zu ziehen, diese Gegenstände seien nicht mitgeführt worden. Leistet der zum Vorweisen dieser Gegenstände Aufgeforderte dieser Anordnung jedoch deshalb keine Folge, weil er - wenn auch unberechtigt - eine slowenische Amtshandlung verlangt, welchem Begehren jedoch nicht Rechnung getragen wird, so stellt dies ein mögliches Motiv für die Nichtbefolgung der Anordnung dar. Die Behörde ist daher nicht berechtigt - ohne weitere Erhebungen - aus dem Nichtvorweisen der Gegenstände auf deren Nichtmitführen zu schließen.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Verfahrensmängel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030131.X04

Im RIS seit

27.07.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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