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KFGNorm
AVG §45 Abs2Rechtssatz
Es ist grundsätzlich nicht unschlüssig, aus dem Nichtvorweisen von Verbandzeug und Warneinrichtung den Schluss zu ziehen, diese Gegenstände seien nicht mitgeführt worden. Leistet der zum Vorweisen dieser Gegenstände Aufgeforderte dieser Anordnung jedoch deshalb keine Folge, weil er - wenn auch unberechtigt - eine slowenische Amtshandlung verlangt, welchem Begehren jedoch nicht Rechnung getragen wird, so stellt dies ein mögliches Motiv für die Nichtbefolgung der Anordnung dar. Die Behörde ist daher nicht berechtigt - ohne weitere Erhebungen - aus dem Nichtvorweisen der Gegenstände auf deren Nichtmitführen zu schließen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt VerfahrensmängelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030131.X04Im RIS seit
27.07.2020Zuletzt aktualisiert am
27.07.2020