RS Vwgh 1987/10/28 85/13/0179

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;

Rechtssatz

Insbesondere dann, wenn Sachverhaltselemente ihre Wurzel im Ausland haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht der Partei in dem Maß höher, als die Pflicht der Abgabenbehörden zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr sonst zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130179.X01

Im RIS seit

28.10.1987

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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