Index
16/01 MedienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine von einem früheren Medieninhaber (Verleger) eingestellte Druckschrift wird ohne Übertragung der Rechte an dieser Druckschrift von einem anderen Medieninhaber (Verleger) selbst dann nicht "fortgesetzt", wenn Titel, inhaltliche Gestaltung und Erscheinungsbild der Druckschrift gleich sind.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030179.X05Im RIS seit
11.07.2001